Für die weiteren, bereits angebrachten Windschutzwände gegenüber der Parzelle Kirchdorf (BE) (Mühledorf) Grundbuchblatt Nr. I.________ verfügte die Gemeinde am 7. Dezember 2005 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Für den 1/10 BVD 110/2023/130 eingebauten Estrich im vorspringenden Gebäudeteil sowie das in diesem Bereich ohne Bewilligung abgeänderte Dach ordnete sie keine Wiederherstellungsmassnahmen an.