Sodann reichten die Beschwerdeführenden am 30. August 2005 eine Projektänderung mit angepassten Plänen ein. Darin verzichteten sie auf die Windschutzwand beim Dachvorsprung gegen die Parzelle Kirchdorf (BE) (Mühledorf) Grundbuchblatt Nr. I.________ und die Erstellung eines Garagentors. Mit Verfügung vom 22. September 2005 erteilte die Gemeinde Kirchdorf (BE) (ehemals: Mühledorf) den Beschwerdeführenden für den Einbau einer Wohnung im Untergeschoss und die Erstellung einer Windschutzwand gegenüber der Parzelle Kirchdorf (BE) (Mühledorf) Grundbuchblatt Nr. J.________ die Baubewilligung. Für die weiteren, bereits angebrachten Windschutzwände gegenüber der Parzelle Kirchdorf (BE) (Mühledorf)