I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Kirchdorf (BE) (Mühledorf) Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone C2 und im Gewässerschutzbereich üB (übriger Bereich). Den Beschwerdeführenden wurde am 7. August 2002 die Baubewilligung für das Erstellen eines Einfamilienhauses auf dieser Parzelle erteilt. Am 22. Juli 2005 reichten sie ein Baugesuch ein für den Einbau einer Wohnung im Untergeschoss sowie die Erstellung eines Garagentors und Windschutzwände. Sodann reichten die Beschwerdeführenden am 30. August 2005 eine Projektänderung mit angepassten Plänen ein.