Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 7. September 2012 sowie die entsprechenden Vorakten wurden mit Instruktionsverfügung vom 5. April 2023 beigezogen. Mit Blick auf die vorangehenden Erwägungen kann auf die weiteren von der Beschwerdeführerin beantragten Beweismittel verzichtet werden. Von diesen Beweismitteln sind keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten. Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten anhand der zur Verfügung stehenden Akten genügend überprüft bzw. festgestellt werden. 8. Kosten