b) Die Beschwerdeführerin hat als Beweismassnahmen ein Parteiverhör, die Edition des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 7. September 2012, der Verfahrensakten RA Nr. 120/2022/61 bei der BVD betreffend Rechtsverweigerung, Zeugenbefragungen ihres Projektverfassers und von Frau H.________, die Edition der Meldungen in Sachen Zuzug an der C.________ 3a sowie Informationen zur Meldung von allenfalls falsch parkierten Autos bei der Einwohnergemeinde Ipsach beantragt. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 7. September 2012 sowie die entsprechenden Vorakten wurden mit Instruktionsverfügung vom 5. April 2023 beigezogen.