Mit Gesamtentscheid vom 7. September 2012 wurden im westlichen Obergeschoss (rechts des Eingangs) ein WC- und Putzraum mit einem Lavabo, einem WC und einem Putzschrank sowie eine Teeküche mit einer Spüle und zwei Herdplatten bewilligt.72 Die Wiederherstellungsmassnahmen sind daher dahingehend zu verstehen, als dass die Dusche und der entsprechende Anschluss sowie die Küche, soweit die Einrichtung und die Anschlüsse über die mit Gesamtentscheid vom 7. September 2012 ursprünglich bewilligte Teeküche hinausgehen, zu entfernen sind.