Die Grundeigentümerin wird aufgefordert, die widerrechtlich ausgeführte und nicht zonenkonforme «Umnutzung der Büroräume im OG rechts zu einer Hauswartwohnung mit Einbau einer Küche anstelle der Teeküche» in der Liegenschaft C.________ 3a, Parzelle-Nr. F.________, innert 6 Monaten nach rechtskräftiger Verfügung rückgängig zu machen bzw. zu entfernen, das heisst: Die als Wohnung genutzten Räumlichkeiten im OG rechts sind wieder der bewilligten Büronutzung gemäss Gesamtbauentscheid vom 7. September 2012 zuzuführen. Die eingebaute Küche ist mit sämtlichen zugehörigen Anschlüssen zu entfernen.