Das E-Mail vom 30. Mai 2014 kann so verstanden werden, als dass bis eine Wohnung für einen Hausabwart realisiert oder bewilligt ist, eine Mitarbeiterin die Kontrolle von Heizung, Wasser und Elektrizität übernimmt ohne zugleich vor Ort zu wohnen. Auch die E-Mail vom 19. Juni 2014 lieferte der Gemeinde keine Hinweise für eine bereits bestehende Wohnnutzung oder vorgenommene Umbauarbeiten, ersuchte doch die Beschwerdeführerin um Rückmeldung für die weitere Planung. Aufgrund der E-Mails der Beschwerdeführerin vom 30. Mai 2014 und vom 19. Juni 2014 war für die Baupolizeibehörde daher noch keine rechtswidrige Nutzung erkennbar.