Folglich könne pro Liegenschaft nur eine dauernd bewohnte Wohnung realisiert werden.71 Die E-Mails der Beschwerdeführerin sind sehr vage formuliert und es geht nicht eindeutig daraus hervor, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Wohnnutzung realisiert oder entsprechende Umbauarbeiten vorgenommen wurden. Das E-Mail vom 30. Mai 2014 kann so verstanden werden, als dass bis eine Wohnung für einen Hausabwart realisiert oder bewilligt ist, eine Mitarbeiterin die Kontrolle von Heizung, Wasser und Elektrizität übernimmt ohne zugleich vor Ort zu wohnen.