Mit E-Mail vom 30. Mai 2014 gelangte die Beschwerdeführerin an die Bauverwaltung Ipsach und teilte mit, bei der Abnahme des Neubaus sei ihr gesagt worden, dass ein Hauswart im Gebäude wohnen könne. Da sie auf die Funktion von Heizung, Wasser und Elektrizität dringendst angewiesen seien, habe nun eine Mitarbeiterin der B.________ diese Aufgabe übernommen. Die Nachbarn würden nun bezweifeln, dass dies rechtens sei. Die Beschwerdeführerin bat die Bauverwaltung um Rückmeldung, «ob an diesem Vorgehen etwas zu bemängeln ist oder nicht».