der Bau- und Planungskommission69 gewesen wäre. Für die E-Mail vom 26. März 2014 verwendete Herr E.________ eine private E-Mail-Adresse und nicht etwa eine offizielle E-Mail-Adresse von der Gemeinde. In der E-Mail-Signatur sind keine Amtsfunktion und keine Kontaktangaben der Gemeinde aufgelistet. Vielmehr sind nur die privaten Firmen von Herrn E.________ mit den entsprechenden Kontaktdaten erwähnt. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass Herr E.________ die E-Mail als Privatperson versandte. Die E-Mail-Adresse richtet sich einzig an die Beschwerdeführerin. An die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde erging keine Kopie.