Die E-Mail von Herrn E.________ vom 26. März 2014, der damals nicht Behördenmitglied gewesen sei, sei nicht bis zur Gemeinde gelangt. Der baurechtswidrige Zustand sei für die Baupolizeibehörde frühestens seit Ende Januar 2022 erkennbar gewesen. Im angefochtenen Entscheid führte die Gemeinde zudem aus, sie sei erst durch die Meldung vom 31. Januar 2022 auf die baupolizeiwidrige Situation aufmerksam geworden. Der Einbau der Küche und die Nutzung würden nach aussen nicht in Erscheinung treten. Insbesondere nicht bei einem Betrieb mit einem intensiven Kommen und Gehen durch Kundschaft und Mitarbeitende.