zeibehörde schon früher vom rechtswidrigen Bauvorhaben und seiner Nutzung Kenntnis gehabt hätte, was bestritten werde, sei davon auszugehen, dass die Wiederherstellung nicht zu spät erfolgt sei. Der Kücheneinbau liege im Bereich der zwingenden öffentlichen Interessen (Umweltschutz, feuerpolizeiliche Belange, Brandschutz, Sicherheit und Gesundheit von Menschen).