Die Entfernung der Küche kann unzulässige Wohnnutzungen verhindern und einem hohen Kontrollaufwand der Baupolizeibehörde entgegenwirken. Der Subeventualantrag der Beschwerdeführerin ist demzufolge abzuweisen. 47 Vgl. den Bauentscheid der Gemeinde Ipsach vom 16. November 2022, Beschwerdebeilage Nr. 15 15/23 BVD 110/2023/12 6. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes