Würde die von der Beschwerdeführerin nicht benötigte, voll ausgerüstete, dritte Küche im westlichen Obergeschoss bewilligt, bestünde zudem die Gefahr, dass das westliche Obergeschoss ohne grossen Aufwand und unbemerkt wieder in eine Wohnung umgewandelt werden könnte. Wie sogleich noch eingehend darauf zurückzukommen sein wird, ist die Wohnnutzung von aussen nicht ohne Weiteres erkennbar und Meldungen bei der Einwohnerkontrolle werden nicht automatisch an die Baupolizeibehörde weitergeleitet. Die Entfernung der Küche kann unzulässige Wohnnutzungen verhindern und einem hohen Kontrollaufwand der Baupolizeibehörde entgegenwirken.