Die Büroräume im westlichen Obergeschoss können auch ohne Küche problemlos als Archiv- oder Lagerräume, als Büro- oder allenfalls Aufenthaltsräume für das Personal der Tagesstätte oder der Spitex genutzt werden. Weder ein Büro-, ein Aufenthalts- noch ein Ar- chiv- oder Lagerraum sind zwingend auf eine vollständige Küche angewiesen. Dass im westlichen Obergeschoss mit Gesamtentscheid vom 7. September 2012 ursprünglich eine Teeküche bewilligt wurde, ist bei der Anordnung des rechtmässigen Zustandes zu berücksichtigen.