k) Schliesslich gilt zu berücksichtigen, dass die Gemeinde mit Amtsbericht vom 14. Juni 2012 beantragte, im Gesamtentscheid sei aufzunehmen, dass keine Wohnnutzung erfolgen dürfe und der Gesamtentscheid vom 7. September 2012 die Auflagen gemäss dem Amtsbericht der Gemeinde bestätigte.46 Ob im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens von der Baubewilligungsbehörde der Nachweis für die Betriebsnotwendigkeit einer Wohnung für das an den Standort gebundene Personal oder die Betriebsinhaberschaft bzw. -leitung verlangt und (nicht) erbracht werden konnte, kann mit Blick auf das Gesagte jedoch offen bleiben.