die Tagesstätte und die Spitex geführt wird oder ob es sich allenfalls um eine kombinierte Führung handelt. Jedenfalls ist die Betriebsleiterin der B.________ bzw. die Verwaltungsratspräsidentin der Beschwerdeführerin auf der Homepage der B.________ bei den Mitarbeitenden als Expertin Palliative Care B2/Anästhesiefachfrau44 sowie als einzige Kontaktperson45 aufgeführt. Die Bewilligung einer zweiten Betriebsinhaberwohnung auf der Parzelle Nr. F.________ würde somit faktisch der gleichen Person dienen. Die Betriebsleiterin der B.________ hat als Verwaltungsratspräsidentin der Beschwerdeführerin einen engen Bezug zur bereits bewilligten Betriebsinhaberwohnung an der C.