ratsmitglied der Beschwerdeführerin in der bewilligten Betriebsinhaberwohnung an der C.________ 3. Die Betriebsleiterin der B.________ bzw. die Präsidentin des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin ist zugleich Vizepräsidentin des Vereins B.________, Vizepräsidentin und Einzelzeichnungsberechtigte der B.________ […] AG sowie Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift der N.________ GmbH.43 Es ist unklar, von welcher juristischen Person unter dem Namen «B.________» die Tagesstätte und die Spitex geführt wird oder ob es sich allenfalls um eine kombinierte Führung handelt.