i) Ein Blick auf die Praxis der Gemeinde zeigt, dass am 17. Dezember 1985 auf der Parzelle Nr. L.________ (C.________ 11) innerhalb der Überbauungsordnung erstmals eine Betriebsinhaberwohnung in einem Neubau eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle bewilligt wurde. Nach der Wortlautänderung von Art. 4 ÜV am 28. Februar 1994 wurden auf der Parzelle Nr. F.________ (C.________ 3) am 22. Mai 1996 und auf der Parzelle Nr. M.________ (C.________ 5) am 14. Januar 1998 je ein Wohn- und Gewerbe- bzw. Geschäftshaus mit einer Betriebsinhaberwohnung bewilligt.41