Indem die Gemeinde Ipsach in Art. 4 ÜV die Betriebsinhaber und Betriebsleiter erwähnt, weicht sie vom Wortlaut des Musterbaureglements ab. Einzig aufgrund dieser Abweichung lässt sich jedoch noch nicht darauf schliessen, ob Wohnungen für Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter unabhängig von ihrer betriebsnotwendigen Anwesenheit und damit unter gelockerten Voraussetzungen zugelassen werden sollen.