Eine Unterscheidung zwischen «Personal» und «Betriebsinhaber» bzw. «Betriebsleiter» lässt sich dem Musterbaureglement nicht entnehmen. Das Verwaltungsgericht hat in einem Fall betreffend die Gemeinde Unterseen, deren einschlägigen Überbauungsvorschriften Wohnungen für betriebsnotwendig standortgebundenes Personal «und» Betriebsinhaber zuliessen, erwogen, wenn die Gemeinde abweichend vom Standard in ihren Überbauungsvorschriften zusätzlich die Betriebsinhaberschaft aufführe, deute dies darauf hin, dass eine zusätzliche privilegierte Kategorie von Bauberechtigten geschaffen werden sollte.38