2.5 Teilaufhebung UeO «Herdi» - Umzonung in WG3a Die gemeindeübergreifende UeO «Herdi» stellt eine Arbeitszone dar. Das westliche Teilgebiet weist zu einem grossen Teil Wohnnutzung auf. Daher wird eine Teilaufhebung der UeO und die Zuordnung des betroffenen Gebiets in die Wohn- und Gewerbezone angestrebt und die Zonenkonformität der bestehenden Wohnnutzung sichergestellt. Die überbauten Parzellen mit Wohnnutzungen werden neu der Wohn- und Gewerbezone WG3a zugewiesen. […] Diese Erläuterungen bestätigen lediglich, dass die Überbauungszone eine Arbeitszone darstellt. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohnnutzungen werden jedoch nicht weiter konkretisiert.