f) Mit Beschluss vom 3. September 1976 genehmigte die Baudirektion des Kantons Bern die Überbauungsordnung «Gewerbezone Herdi» für die Gemeinden Ipsach, Bellmund und Sutz-Latt- rigen mit dem Überbauungsplan Nr. 1 sowie den dazugehörigen Sonderbauvorschriften (SBV). Genehmigt wurde der folgende Wortlaut von Art. 4 SBV: