Bei Abwesenheiten beispielsweise am Sonntagabend, wäre damit unter Umständen ebenso wenig garantiert, dass am Montagmorgen der Tagesstättenbetrieb reibungslos aufgenommen werden kann, wie wenn die Haustechnik von den Spitex-Mitarbeitenden und dem Personal der Tagesstätte beaufsichtigt wird. In ihren Schlussbemerkungen vom 14. Juni 2023 spricht sie zwar vom «Mitarbeiter / Hauswart […] bzw. die Mieterschaft» und in ihrer Duplik vom 30. Juni 2023 verwendet sie den Begriff «Anstellungsvertrag des an den Standort gebundenen Mitarbeiters».