Hinzu kommt, dass die Mieterschaft nicht verpflichtet ist, sich vor und nach den Öffnungszeiten der Tagesstätte (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) durchgehend im Gebäude aufzuhalten. Bei Abwesenheiten beispielsweise am Sonntagabend, wäre damit unter Umständen ebenso wenig garantiert, dass am Montagmorgen der Tagesstättenbetrieb reibungslos aufgenommen werden kann, wie wenn die Haustechnik von den Spitex-Mitarbeitenden und dem Personal der Tagesstätte beaufsichtigt wird.