Ein Ausfall der Heizung, des Warmwassers, von Telefonie oder Internet erschwert zwar die Betreuung der Tagesgäste und die Nutzung der Büroräumlichkeiten. Selbst mit standortgebundenem Personal kann ein Ausfall der Haustechnik aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, liegen doch die Ursachen nicht immer im Gebäude selber (so zum Beispiel bei einem grossflächigen Stromausfall, landesweiten Störungen des Telefonnetzes, etc.). Im Übrigen vermag auch der Anhang zum Mietvertrag vom 16. bzw. 19. Oktober 2021 zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer derzeitigen Mieterschaft nichts daran ändern, dass objektive Gründe für eine Hauswartwohnung fehlen. Der Anhang hält folgendes fest: