d) Die Beschwerdeführerin vermag keine objektiven Gründe darzulegen, welche für die Betreuung der Tagesgäste und den Spitexbetrieb eine Hauswartwohnung rechtfertigen würden. Die Betreuung der Tagesgäste erfolgt von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.34 Während den Öffnungszeiten der Tagesstätte ist Personal vor Ort, das Ausfälle der Haustechnik bemerken würde und einen externen Reparaturservice bestellen könnte. Die Umgebungsarbeiten wie Schneeräumung, Entfernung von Glatteis und Laub können vor dem Eintreffen oder Verlassen der Tagesgäste vorgenommen werden. Aus objektiver Sicht ist hierfür keine Wohnung im Gebäude erforderlich.