Die Überbauungsordnung ist gemeindeübergreifend und betrifft auch das Gemeindegebiet von Bellmund und Sutz-Lattrigen. Die Überbauungsordnung wurde mit der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Ipsach, die vom AGR am 16. Januar 2023 genehmigt wurde, auf dem Gemeindegebiet Ipsach verkleinert (vgl. Art. 15 Abs. 1 Bst. k GBR31 sowie die Erläuterungen zur Revision der Ortsplanung der Gemeinde Ipsach vom 23. März 2022). Die Parzelle Nr. F.________ der Beschwerdeführerin befindet sich aber nach wie vor im Perimeter der Überbauungsordnung. Die Überbauungsvorschriften enthalten unter anderen folgende Bestimmungen: