Im angefochtenen Entscheid führte die Gemeinde zudem aus, die Überwachungsarbeiten an der Haustechnik könnten von auswärts Wohnenden oder auch digital erfolgen. Es lägen keine objektiven Gründe dafür vor, dass eine ständige Präsenz auch ausserhalb der Arbeitszeiten erforderlich wäre. In ihrer Replik vom 27. Juni 2023 führt die Gemeinde weiter aus, der Antrag auf Wohnnutzung durch die Betriebsleitung komme nach über zwölf Jahren nicht nur spät, sondern stelle auch einen weiteren Versuch