Die Tagesstätte sei zwar nur zu gewöhnlichen Betriebszeiten von Montag bis Freitag geöffnet, dennoch müssten diverse Aufgaben auch am Wochenende und an Feiertagen vorgenommen werden. Auch die externe Betreuung müsse rund um die Uhr gewährleistet werden. Es bestehe keine elektronische Ausstattung, um den Betrieb von extern digital zu überwachen. Das standortgebundene Personal sei insbesondere erforderlich für die Kontrolle der Heizung und klimatische Überwachung der Räumlichkeiten, in denen sich die älteren, hilfsbedürftigen Tagesgäste aufhielten. Auch auf wetterbedingte Kontrollen der Umgebung der Tagesstätte, vor allem der Fenster, könne nicht verzichtet werden.