a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, für den sicheren und reibungslosen Betrieb der Tagesstätte für Senioren und die private Spitex, deren Betreuungsangebot sieben Tage pro Woche und rund um die Uhr gewährleistet werden müsse, sei die Anwesenheit von standortgebundenem Personal erforderlich. Bei ihren Kunden handle es sich um besonders empfindliche und schützenswerte Personen. Insbesondere die Heizung, das Warmwasser, der freie Zugang und die Technik müssten daher gewährleistet sein. Die Tagesstätte sei zwar nur zu gewöhnlichen Betriebszeiten von Montag bis Freitag geöffnet, dennoch müssten diverse Aufgaben auch am Wochenende und an Feiertagen vorgenommen werden.