In ihrem Schreiben vom 11. November 2022 machte die Beschwerdeführerin die Gemeinde darauf aufmerksam, dass Frau E.________ befangen sei und für die Beurteilung des Baugesuchs in den Ausstand zu treten habe. Bereits seit mehreren Jahren bestehe zwischen den Ehegatten E.________ und der Beschwerdeführerin ein angespanntes Verhältnis. Frau E.________ habe ein persönliches Interesse an der Abweisung des nachträglichen Baugesuches.25 Der angefochtene Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung vom 22. Dezember 2022 ist von der stellvertretenden Departementsvorsteherin Bau und Planung und der stellvertretenden Leiterin der Bauabteilung unterzeichnet. Frau E.___