b) Die Beschwerdeführerin stellt in Zusammenhang mit dem Ausstand keinen ausdrücklichen Antrag, sondern beschränkt sich darauf, pauschal auf den mit Schreiben vom 11. November 2022 verlangten Ausstand zu verweisen. Mit Schreiben vom 9. November 2022 erteilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Das Schreiben ist von der Gemeinderätin und Departementsvorsteherin Bau und Planung, Frau E.________, und der stellvertretenden Leiterin der Bauabteilung unterzeichnet.24 In ihrem Schreiben vom 11. November 2022 machte die Beschwerdeführerin die Gemeinde darauf aufmerksam, dass Frau E.______