a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, ihre direkte Nachbarin Frau E.________ sei Gemeinderätin und habe trotz ihren persönlichen Interessen im vorinstanzlichen Verfahren mitgewirkt. In ihren Schlussbemerkungen erklärt die Beschwerdeführerin, es sei davon auszugehen, dass Frau E.________ die wichtigen Entscheidungen im vorliegenden Verfahren getroffen habe. Die Ehegatten E.________ hätten sich von Beginn an am Betrieb der Beschwerdeführerin gestört und mit diversen Mitteln versucht, diesen zu bekämpfen. Das Verhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und den Ehegatten E.________ sei bis heute sehr angespannt. Beispielsweise habe Herr E.______