c) Vorliegend angefochten ist der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde vom 22. Dezember 2022. Die Zutrittsermächtigung des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 13. April 2022 ist demgegenüber nicht Anfechtungsobjekt, weshalb auf die diesbezüglichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten nicht weiter einzutreten ist. Dasselbe gilt auch für die Ausführungen zu den Covid-Massnahmen. 3. Rechtliches Gehör