3a habe es sich um reine Schikane gehandelt. In ihren Schlussbemerkungen vom 14. Juni 2023 sowie in ihrer Duplik vom 30. Juni 2023 nimmt die Beschwerdeführerin erneut Bezug auf die Zutrittsermächtigung des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne und macht in diesem Zusammenhang Ausführungen zu den Covid-Massnahmen. Die Gemeinde weist diese Vorwürfe der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeantwort vom 2. März 2023 sowie in ihrer Replik vom 27. Juni 2023 zurück.