Anschliessend erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 8. Juni 2023 auf die Einreichung von Schlussbemerkungen und verwies auf den angefochtenen Entscheid vom 22. Dezember 2022 sowie die bereits eingereichten Stellungnahmen und Unterlagen. Die Beschwerdeführerin reichte am 14. Juni 2023 Schlussbemerkungen und die Kostennote ein. Die Gemeinde Ipsach reichte am 27. Juni 2023 zudem eine Replik ein. Die Beschwerdeführerin duplizierte mit Eingabe vom 30. Juni 2023. 6. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen