5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet11, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 2. März 2023, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die Verfügung vom 22. Dezember 2022 sei zu bestätigen.