3. Die Gemeinde bewilligte mit Entscheid vom 16. November 2022 den Einbau einer Personalküche in den Büroräumen im Obergeschoss links nachträglich. Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.9 Mit Entscheid vom 22. Dezember 2022 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben «Umnutzung Büroräume OG rechts zu einer Hauswartwohnung mit Einbau einer Küche anstelle der Teeküche» den Bauabschlag. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands forderte sie die Grundeigentümerin auf, die Umnutzung der Büroräume im Obergeschoss rechts zu einer Hauswartwohnung mit Einbau einer Küche innert sechs Monaten nach Rechtskraft der Verfügung rückgängig zu machen.