als Wohnung genutzten Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss rechts wieder der bewilligten Büronutzung zuzuführen. Gleichzeitig wies die Gemeinde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme an.8 Die Beschwerdeführerin reichte am 4. August 2022 ein nachträgliches Baugesuch ein für die Umnutzung von Büroräumen im Obergeschoss rechts zu einer Hauswartwohnung mit Einbau einer kompletten Küchenkombination. Das Bauvorhaben umfasst zudem den Einbau einer Personalküche in den Büroräumen im Obergeschoss links.