2. Am 31. Januar 2022 ging bei der Gemeinde Ipsach eine anonyme Meldung ein, wonach im September 2021 eine Wohnung an der C.________ 3a zur Miete ausgeschrieben worden sei.6 Gestützt auf diese Meldung eröffnete die Gemeinde am 14. Februar 2022 ein Wiederherstellungsverfahren.7 Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und verschiedenen Stellungnahmen der Beschwerdeführerin erliess die Gemeinde die Wiederherstellungsverfügung vom 1. Juli 2022, in welcher sie die Beschwerdeführerin anwies, die widerrechtlich erstellten Küchen im ersten Obergeschoss links und rechts innert sechs Monaten ab rechtskräftiger Verfügung zu entfernen und die