Die Baubewilligung umfasste eine Betriebsinhaberwohnung, die gemäss Angaben der Gemeinde aktuell von der Verwaltungsratspräsidentin sowie einem Mitglied des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin bewohnt wird.2 Mit Gesamtentscheid vom 7. September 2012 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Neubau einer Tagesstätte für Demenzkranke mit Büros und einem separaten Autounterstand an der C.________ 3a. Als integrierender Bestandteil dieser Baubewilligung gilt unter anderen eine von der Gemeinde in deren Amts- 1 Überbauungsordnung «Gewerbezone Herdi» (ÜO), bestehend aus dem Überbauungsplan, von der Baudirektion ge-