1. Die Beschwerdeführerin ist Grundeigentümerin der Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle befindet sich im Anwendungsbereich der Überbauungsordnung «Gewerbezone Herdi»1. Auf der Parzelle befinden sich derzeit zwei Hauptgebäude (C.________ 3 und 3a) und zwei Nebengebäude (C.________ 3b und 3c). Das Wohn- und Gewerbehaus der Beschwerdeführerin an der C.________ 3 wurde am 22. Mai 1996 bewilligt. Die Baubewilligung umfasste eine Betriebsinhaberwohnung, die gemäss Angaben der Gemeinde aktuell von der Verwaltungsratspräsidentin sowie einem Mitglied des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin bewohnt wird.2