III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 4.1.2 des Entscheids der Gemeinde Kirchdorf vom 14. Juli 2023 wird neu angesetzt auf den 30. April 2024. Im Übrigen wird der Entscheid der Gemeinde Kirchdorf vom 14. Juli 2023 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.