Die angeordnete Wiederherstellungsmassnahme ist damit verhältnismässig. Eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes wird schliesslich nicht geltend gemacht und ist auch nicht erkennbar. Die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Kirchdorf ist insgesamt rechtens und die Beschwerde ist somit abzuweisen. 4. Wiederherstellungsfrist