Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass das öffentliche Interesse an einem Rückbau der Lukarne gering sei. Es sei mit deren Vergrösserung kein zusätzlicher Boden beansprucht worden und somit seien keine neuen Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Erschliessung entstanden. Ihrer Ansicht nach scheine das verwalterische Interesse in dieser Streitsache stärker gewürdigt worden zu sein als die effektiven Interessen der Öffentlichkeit.