9. Mit Entscheid vom 14. Juli 2023 erteilte die Gemeinde der Bauherrschaft für die Vergrösserung des bestehenden Balkons, den Einbau des zusätzlichen Dachfensters und den Rückbau der Faltladen die Baubewilligung. Gleichzeitig erteilte sie den Bauabschlag für die Vergrösserung der Lukarne West und der Bruttogeschossfläche im Obergeschoss. Dabei forderte sie die Bauherrschaft auf, die Lukarne bis spätestens am 30. November 2023 gemäss den baubewilligten Plänen wiederherzustellen. Weiter teilte die Gemeinde mit, dass wenn dieser Verfügung innert der gesetzten Frist nicht vollständig und vorschriftsgemäss nachgekommen werde, sie ohne weitere Verfügung zur Ersatzvornahme schreiten würde.