8. Mit Stellungnahme vom 28. April 202311 bestätigte der Projektverfasser, dass er die strittige Vergrösserung der Lukarne im Laufe der Bauarbeiten ohne das vorgängige Einholen einer Baubewilligung ausgeführt habe. Die Überschreitung der zulässigen Bruttogeschossfläche sei auf einen Rechnungsfehler seinerseits, jedoch auf keine böse Absicht oder Mutwilligkeit zurückzuführen. 4 Vorakten, pag. 59. 5 Vorakten, pag. 58. 6 Vorakten, pag. 51. 7 Vorakten, pag. 42A. 8 Beilage 3 zur Beschwerde vom 15. August 2023. 9 Siehe dazu die Aktennotiz in den Vorakten, pag. 36. 10 Vorakten, pag. 35. 11 Vorakten, pag. 28 f.