6. Mit E-Mail vom 20. Februar 20238 bestätigte der Projektverfasser die Richtigkeit der im Nachgang zur Stellungnahme vom AGR erstellten und an der Sitzung vom 14. Februar 20239 mit ihm besprochenen Bruttogeschossberechnung vom 19. Januar 2023. Ebenso bestätigte er, dass die von seinem Büro eingereichten Berechnungen zum Baugesuch und zur Projektänderung zu wenig Bruttogeschossfläche ausgewiesen hätten.